Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GE‑Sun GmbH · Bungtstr. 52 · 41065 Mönchengladbach · Tel. 02161‑9924558 · E‑Mail: info@ge-sun.de · http://www.ge-sun.de

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese AGB gelten für Liefer‑ und Werkleistungen der GE‑Sun GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) als Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht Individualvereinbarungen im Einzelfall Vorrang haben. Vorformulierte Bedingungen sind AGB i. S. d. § 305 BGB.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Kollidierende AGB gelten nicht.
1.3 Für Online‑Verträge (z. B. Kontaktaufnahme/Anfrage über die Website) gilt: AGB müssen vor Vertragsschluss einsehbar und speicherbar sein; wir stellen sie in speicherbarer Form (PDF) bereit.

2. Leistungsangebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote (Aufmaß, Planung, LV‑Positionen) sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage ab Angebotsdatum bindend. Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung.
2.2 Leistungsumfang, Fabrikate, technische Parameter und Ausführungsfristen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung nebst Anlagen (z. B. Pläne, Positionslisten). Änderungen und Zusatzleistungen (Nachträge) bedürfen vor Ausführung einer schriftlichen Vereinbarung.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten bereit: Zugang zur Baustelle, Bau‑/Gerüst‑ und ggf. Baustrom/Wasser, erforderliche Genehmigungen/Zutritte (z. B. Hausverwaltung/EVU), Entsorgungsvorgaben und Schutz vorhandener Bausubstanz.

3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass den Mitarbeitenden des Auftragnehmers während der Ausführung der Arbeiten eine sanitäre Einrichtung (Toilettenzugang) zur Verfügung steht. Ist dies nicht möglich, kann der Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers eine mobile Sanitärlösung bereitstellen.

3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der gesamten Bau‑/Montagezeit ein funktionsfähiger Stromanschluss am Einsatzort vorhanden und zugänglich ist. Eventuelle Zusatzkosten für Stromerzeuger oder Provisorien gehen zulasten des Auftraggebers.

3.4 Verzögert sich die Ausführung durch fehlende Mitwirkung oder unvorhersehbare Umstände in der Sphäre des Auftraggebers, verlängern sich Fristen angemessen; Mehrkosten (z. B. Anfahrten, Wartezeiten, Bereitstellung provisorischer Anschlüsse) werden zusätzlich berechnet.

4. Termine, Leistungshindernisse, höhere Gewalt

4.1 Ausführungs‑ und Fertigstellungstermine sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt sind.

4.2 Witterungsbedingte Einschränkungen:
Aus Gründen der Arbeitssicherheit und gemäß branchenüblicher Vorgaben können Dach‑ und Außenarbeiten in folgenden Fällen nicht durchgeführt werden:

  • bei Temperaturen unter +4 °C (Materialverhalten, Rutschgefahr, Arbeitsschutz),
  • bei Windgeschwindigkeiten über 40 km/h,
  • bei Regen, Schneefall oder glatten/nassen Dachflächen.

In diesen Fällen behalten wir uns vor, Arbeiten zu unterbrechen, zu verschieben oder neu zu terminieren.

4.3 Witterungsbedingte Unterbrechungen führen nicht zu Verzug, sondern verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Zusätzliche Anfahrten oder Stillstandzeiten, die durch solche Umstände entstehen, können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

4.4 Höhere Gewalt und unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Lieferengpässe, Streik, behördliche Anordnungen, extreme Witterung) berechtigen zur Anpassung von Terminen und ggf. zur Berechnung zusätzlicher Aufwände.

5. Preise, Nebenkosten, gesetzliche Abgaben

5.1 Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Netto‑Preise zuzüglich der am Ausführungstag geltenden Umsatzsteuer und – falls ausgewiesen – Entsorgungs‑, Anfahrts‑ und sonstige Nebenkosten nach Transparenzgebot (PAngV).
5.2 Bei verbraucherseitigen Fernabsatzverträgen (z. B. Online‑Anbahnung) werden sämtliche Preisbestandteile inkl. etwaiger Versand‑/Anfahrtskosten klar und verständlich ausgewiesen.

6. Zahlung, Abschläge, Verzug

6.1 Fälligkeit: Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen sind entsprechend dem Leistungsfortschritt zulässig.

6.2 Digitale Leistungsnachweise:
Nach Abschluss der (Teil‑)Leistung übermitteln wir einen detaillierten digitalen Leistungsnachweis per E‑Mail oder über das Kundenportal. Einwände sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang schriftlich mitzuteilen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gilt der Leistungsnachweis als genehmigt und bildet die Rechnungsgrundlage.

6.3 Abrechnung nach Gewerken und Leistungsbereichen:
Die Abrechnung erfolgt je Gewerk (z. B. Elektro, Klima/Wärmepumpe, Photovoltaik, Dach) und innerhalb der Gewerke nach den einzelnen Leistungsbereichen, wie sie im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind. Jede abgeschlossene Position oder Teilleistung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

6.4 Materialzahlungen:
Material ist grundsätzlich vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu bezahlen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für benötigte Materialien vorab eine separate Materialrechnung zu stellen und die Lieferung bzw. Ausführung erst nach Zahlungseingang vorzunehmen.

6.5 Verzug:
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Weitergehende Schäden remains vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

7.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte, noch nicht fest eingebaute Komponenten (z. B. Geräte, Module) unser Eigentum.
7.2 An Planungen, Zeichnungen, Berechnungen und Dokumentationen behalten wir die Urheber‑/Nutzungsrechte; sie dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

8. Abnahme, Gefahrübergang

8.1 Abnahme der Werkleistung erfolgt nach Fertigstellung im Rahmen eines gemeinsamen Termins; eine stillschweigende Abnahme liegt insbesondere bei Inbetriebnahme/Nutzung vor.
8.2 Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über; bei Lieferungen ohne Montage mit Übergabe/Annahme.

9. Gewährleistung/Mängelrechte

9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (Werk‑/Kaufrecht). Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
9.2 Für Unternehmer gilt die Rügepflicht (§ 377 HGB). Unberechtigte Mängelrügen können wir nach Aufwand berechnen.

10. Haftung

10.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zulässigkeit entsprechender Haftungsbegrenzungen ist anerkannt.
10.2 Produkthaftung und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)

11.1 Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein 14‑tägiges Widerrufsrecht, über das wir nachfolgend belehren (inkl. Musterformular).
11.2 Ausnahmen: Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung, wenn wir mit der Ausführung nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen haben und der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat; ferner besteht es nicht bei nicht vorgefertigten Waren, die individuell für den Verbraucher angefertigt werden oder eindeutig auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind (typisch: maßgeplante PV‑/Klima‑Systeme).

12. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung unter http://www.ge-sun.de/datenschutz. Personenbezogene Daten verarbeiten wir zweckgebunden zur Vertragsdurchführung und Kommunikation. (Verweis zulässig; Details in der separaten Datenschutzerklärung.)

13. Online-Streitbeilegung & Verbraucherstreitbeilegung

13.1 EU‑OS‑Plattform: Die EU‑Kommission stellt eine Plattform zur Online‑Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
13.2 Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; gesetzliche Informationspflicht damit erfüllt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
14.2 Nur für Kaufleute/Unternehmer: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. [anwalt.de]

15. Schlussbestimmungen

15.1 Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht.
15.2 Änderungen der AGB: Wir können diese AGB aus sachlichen Gründen (z. B. Rechtslage, Geschäftsprozess) ändern; die aktuelle Fassung veröffentlichen wir auf unserer Website